Du denkst über eine Kinderwunschbehandlung nach und fragst dich, ob du die Kosten steuerlich absetzen kannst? Die gute Nachricht: Ja, das geht! In Deutschland kannst du zwischen 2.000 und 15.000 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Abhängig von deinen Behandlungskosten und der zumutbaren Eigenbelastung.
Als Reproduktionsmedizinerin begleite ich täglich Paare durch ihre Kinderwunschreise. Und eines wird mir dabei immer wieder klar: Die finanzielle Belastung ist für viele genauso herausfordernd wie die emotionale. Deshalb solltest du alle Möglichkeiten kennen, um deine Ausgaben zurückzuholen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderwunschkosten ist ein komplexes Thema. Sie hängt von vielen Faktoren ab: deinem Familienstand, der Art der Behandlung und sogar davon, ob du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebst. Lass mich dir zeigen, wie du das Maximum aus deiner Steuererklärung holst.
Was kannst du absetzen und was nicht
Die Grundregel ist einfach: Alles, was medizinisch notwendig ist, kannst du absetzen. Alles, was nur Wunsch ist, nicht. Klingt erstmal klar, oder? In der Praxis wird es komplizierter.
Das ist definitiv absetzbar
Behandlungskosten sind der große Posten. IVF-Kosten von 3.000 bis 5.000 Euro pro Zyklus kannst du komplett ansetzen. Auch ICSI-Behandlungen mit Kosten zwischen 3.500 und 6.000 Euro gehören dazu. Die Hormonmedikamente (oft 800 bis 1.500 Euro zusätzlich) ebenfalls.
Voruntersuchungen zählen auch. Das Spermiogramm für 80 bis 200 Euro, Blutuntersuchungen, Ultraschalltermine. Alles absetzbar. Sogar die Fahrtkosten zur Klinik kannst du mit 30 Cent pro Kilometer anrechnen.
Ein Beispiel aus meiner Praxis: Sarah und Michael hatten 2025 drei IVF-Versuche. Gesamtkosten: 14.200 Euro. Davon bekamen sie 6.400 Euro von der Krankenkasse erstattet. Die verbleibenden 7.800 Euro konnten sie komplett als außergewöhnliche Belastungen ansetzen.
Das geht leider nicht
Wellnessbehandlungen sind tabu. Die Akupunktur "zur Entspannung", die Massage "für bessere Durchblutung": ohne ärztliche Verordnung nicht absetzbar. Auch Nahrungsergänzungsmittel sind problematisch, außer der Arzt verschreibt sie konkret für die Behandlung.
Grauzone: Präventive Maßnahmen
Hier wird es spannend. Social Freezing-Kosten von 2.500 bis 4.000 Euro sind nur absetzbar, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Krebs-Patientinnen vor Chemotherapie? Definitiv ja. Karriereplanung? Definitiv nein.
Die Rechtsprechung entwickelt sich aber weiter. 2025 gab es erste Urteile, die Social Freezing bei nachgewiesenen Fruchtbarkeitsproblemen als absetzbar eingestuft haben.

Außergewöhnliche Belastungen erklärt
Der Begriff klingt kompliziert, ist aber dein Freund. Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die dir zwangsläufig entstehen und die meisten Menschen nicht haben. Kinderwunschbehandlungen fallen fast immer darunter.
Die drei Voraussetzungen
Erstens: Außergewöhnlichkeit. Eine IVF-Behandlung ist nicht alltäglich. Das erfüllt diese Voraussetzung automatisch. Zweitens: Zwangsläufigkeit. Du brauchst die Behandlung, um schwanger zu werden. Auch das ist meist erfüllt. Drittens: Angemessenheit. Die Kosten müssen verhältnismäßig sein.
Ein wichtiges Urteil von 2023: Auch gesunde Partner können ihre Kosten absetzen. Früher dachte man, nur der "kranke" Partner darf absetzen. Das ist überholt. Wenn ihr als Paar behandelt werdet, können beide Partner ihre Anteile geltend machen.
Timing ist alles
Du setzt die Kosten in dem Jahr ab, in dem sie entstanden sind. Nicht in dem Jahr, in dem die Behandlung stattfand. Das kann einen großen Unterschied machen.
Maria hat im Dezember 2025 ihre IVF-Medikamente gekauft, aber erst im Januar 2026 mit der Stimulation begonnen. Die Medikamentenkosten gehören in die Steuererklärung für 2025. Die Behandlungskosten vom Januar in die für 2026.

Zumutbare Belastung berechnen
Hier kommt der Haken: Du musst einen Teil selbst tragen. Die "zumutbare Belastung" hängt von deinem Einkommen und Familienstand ab. Nur was darüber liegt, wirkt sich steuerlich aus.
So berechnest du deine zumutbare Belastung
Die Formel ist gestaffelt. Bei einem Jahreseinkommen bis 15.340 Euro zahlst du 5% selbst. Zwischen 15.341 und 51.130 Euro sind es 6%. Darüber 7%. Aber es gibt Freibeträge für Kinder und besondere Situationen.
| Jahreseinkommen | Ohne Kinder | 1-2 Kinder | 3+ Kinder |
|---|---|---|---|
| bis 15.340 € | 5% | 4% | 1% |
| 15.341-51.130 € | 6% | 5% | 2% |
| über 51.130 € | 7% | 6% | 3% |
Ein Beispiel: Du verdienst 45.000 Euro im Jahr und hast ein Kind. Deine zumutbare Belastung beträgt 5% von 45.000 Euro = 2.250 Euro. Alle Kinderwunschkosten über 2.250 Euro kannst du absetzen.
Verheiratete haben Vorteile
Bei verheirateten Paaren zählt das Gesamteinkommen. Aber: Wenn einer deutlich weniger verdient, kann das die Prozentsätze drücken. Lisa verdient 60.000 Euro, ihr Mann Tom 20.000 Euro. Gemeinsam haben sie 80.000 Euro, fallen aber in die mittlere Kategorie statt in die höchste.

Welche Belege brauchst du
Das Finanzamt will Beweise. Alle Belege sammeln und gut sortieren. Das spart dir später Ärger. Ich empfehle meinen Patientinnen immer, schon ab dem ersten Beratungstermin alles zu dokumentieren.
Diese Unterlagen sind Pflicht
Arztrechnungen sind das A und O. Sie müssen den Behandlungsgrund und die Art der Leistung klar erkennen lassen. "IVF-Behandlung bei Sterilität" ist perfekt. "Beratung" ist zu unspezifisch.
Medikamentenbelege brauchst du auch. Wichtig: Das rosa Rezept vom Arzt dazu aufheben. Es beweist, dass die Medikamente ärztlich verordnet waren. Apotheken-Quittungen allein reichen oft nicht.
Bei größeren Summen will das Finanzamt manchmal einen ärztlichen Befundbericht. Der sollte die Diagnose und die Notwendigkeit der gewählten Behandlung erklären. Frag deinen Arzt rechtzeitig danach (viele erstellen das kostenlos).
So organisierst du deine Belege
Ich rate zu einem simplen System: Ein Ordner pro Jahr, chronologisch sortiert. Vorne eine Liste mit Datum, Betrag und Art der Leistung. Das macht die Steuererklärung zum Kinderspiel.
Digital ist auch okay. Wichtig: Gute Bildqualität beim Scannen. Das Finanzamt muss alles lesen können. Und vergiss nicht die Fahrtkosten. Führe ein kleines Fahrtenbuch für Klinikfahrten.
Verheiratete vs unverheiratete Paare
Hier gibt es wichtige Unterschiede. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren deutlich entwickelt, meist zugunsten unverheirateter Paare.
Verheiratete Paare: Der Standardfall
Ihr werdet als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet. Das heißt: Alle Kosten könnt ihr bei einem von euch ansetzen oder aufteilen. Meist ist es günstiger, alles bei dem Partner anzusetzen, der mehr verdient und dadurch einen höheren Grenzsteuersatz hat.
Beispiel: Anna verdient 70.000 Euro (Grenzsteuersatz 42%), Paul 35.000 Euro (Grenzsteuersatz 25%). Wenn Anna die 8.000 Euro Behandlungskosten absetzt, spart das Paar etwa 3.360 Euro Steuern. Bei Paul wären es nur 2.000 Euro.
Unverheiratete Paare: Früher schwierig, heute machbar
Lange Zeit war die Rechtslage unklar. Kann der gesunde Partner absetzen? Müssen beide Partner behandelt werden? 2024 kam das klärende Urteil: Auch unverheiratete Partner können die gemeinsamen Behandlungskosten anteilig absetzen.
Wichtig dabei: Beide müssen sich an den Kosten beteiligen. Zahlt nur einer, kann auch nur er absetzen. Überweist dein Partner dir Geld für die Behandlung? Dokumentiere das gut. Kontoauszüge als Beleg aufheben.
Die praktische Umsetzung: Lisa und Marc sind unverheiratet. Sie teilen sich die künstlichen Befruchtungskosten von 12.000 Euro hälftig. Jeder kann 6.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen ansetzen (natürlich abzüglich der jeweiligen zumutbaren Belastung).
Gleichgeschlechtliche Paare und Singles
Hier wird es rechtlich besonders spannend. Die Rechtsprechung entwickelt sich schnell, aber nicht alle Fälle sind eindeutig geklärt.
Gleichgeschlechtliche Paare
Verheiratete gleichgeschlechtliche Paare sind heterosexuellen Paaren steuerlich gleichgestellt. Bei der Samenspende oder IVF-Behandlung gelten dieselben Regeln wie für alle anderen verheirateten Paare.
Spannender wird es bei nicht verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren. Ein Urteil von 2025 hat klargestellt: Auch hier können beide Partner die Kosten anteilig absetzen, wenn beide medizinisch in die Behandlung einbezogen sind.
Julia und Sarah leben zusammen, sind aber nicht verheiratet. Für ihre IVF mit Samenspende zahlen sie zusammen 9.500 Euro. Julia trägt die Schwangerschaft, Sarah zahlt die Hälfte der Kosten. Beide können ihre Anteile steuerlich geltend machen.
Singles: Der schwierigste Fall
Hier hat sich rechtlich am meisten getan. Früher galt: Samenspende für Single-Frauen ist nicht absetzbar, wenn keine medizinische Unfruchtbarkeit vorliegt. Das hat sich geändert.
2025 entschied der Bundesfinanzhof: Auch Singles können Behandlungskosten absetzen, wenn sie ungewollt kinderlos sind. Entscheidend ist nicht mehr nur die medizinische Diagnose, sondern der unerfüllte Kinderwunsch als solcher.
Allerdings gibt es Grenzen. Die Behandlung muss angemessen sein. Drei IVF-Versuche? Meist okay. Zehn Versuche? Da wird kritisch geprüft. Die goldene Regel: Was bei verheirateten Paaren angemessen ist, ist auch bei Singles angemessen.

Steuerliche Absetzbarkeit in Österreich
Österreich hat ein anderes System als Deutschland. Hier gibt es weniger außergewöhnliche Belastungen, dafür mehr direkte Förderung über den IVF-Fonds.
Das österreichische System
In Österreich kannst du Krankheitskosten ab dem ersten Euro absetzen. Aber nur, wenn sie nicht vom IVF-Fonds oder der Krankenkasse erstattet werden. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Deutschland.
Der IVF-Fonds übernimmt 70% der Kosten für bis zu vier Versuche. Die restlichen 30% sind dein Eigenanteil (und die kannst du steuerlich geltend machen). Bei Kosten von 4.000 Euro pro Zyklus sind das 1.200 Euro, die du absetzen kannst.
Besonderheiten in Österreich
Medikamentenkosten sind voll absetzbar, auch wenn sie vom Fonds teilweise erstattet werden. Wichtig: Du brauchst eine ärztliche Bestätigung, dass die Medikamente für die Kinderwunschbehandlung notwendig waren.
Fahrtkosten kannst du auch hier ansetzen (mit 42 Cent pro Kilometer). Das ist mehr als in Deutschland. Bei weiten Anfahrten zur Klinik kommt einiges zusammen.
Ein Beispiel: Petra und Wolfgang aus Innsbruck fahren für ihre IVF-Behandlung nach Wien. 500 Kilometer pro Fahrt, fünf Termine. Das sind 1.050 Euro nur für die Fahrtkosten.
Steuerliche Optimierung in Österreich
In Österreich gibt es keinen Progressionsvorbehalt für außergewöhnliche Belastungen. Du kannst sie in dem Jahr absetzen, in dem sie entstanden sind, oder im Folgejahr. Das ermöglicht steuerliche Optimierung.
Verdienst du 2026 weniger als 2025? Dann verschiebe absetzbare Kosten ins nächste Jahr. Der niedrigere Steuersatz macht sich bezahlt.
Steuerliche Absetzbarkeit in der Schweiz
Die Schweiz ist das liberalste Land beim Thema Kinderwunsch-Steuer. Hier sind die meisten Behandlungen über die Grundversicherung abgedeckt, aber es gibt trotzdem Möglichkeiten zum Absetzen.
Krankheitskosten in der Schweiz
Krankheits- und Unfallkosten kannst du absetzen, soweit sie 5% deines Nettoeinkommens übersteigen. Bei einem Nettoeinkommen von 60.000 CHF sind das 3.000 CHF Eigenanteil.
Die Grundversicherung übernimmt IVF-Behandlungen bis zu einem bestimmten Rahmen. Was darüber hinausgeht (etwa bei wiederholten Versuchen oder besonderen Verfahren) kannst du absetzen.
Zusatzversicherungen und Steuer
Hier wird es kompliziert. Prämien für Zusatzversicherungen, die Kinderwunschbehandlungen abdecken, sind nicht absetzbar. Aber: Leistungen, die auch die Zusatzversicherung nicht übernimmt, schon.
Dr. Müller aus Zürich erklärt es so: "Die Grundversicherung zahlt drei IVF-Versuche. Beim vierten Versuch zahlen Sie selbst. Das können Sie absetzen. Zusätzliche Untersuchungen, die medizinisch sinnvoll aber nicht kassenpflichtig sind, auch."
Kantonale Unterschiede
Jeder Kanton hat eigene Regelungen für außergewöhnliche medizinische Kosten. In Basel-Stadt sind die Freibeträge niedriger als in Bern. Informiere dich bei deiner Steuerverwaltung über die genauen Regeln.
| Kanton | Freibetrag | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Zürich | 5% des Nettoeinkommens | Min. 2.000 CHF |
| Bern | 5% des Nettoeinkommens | Min. 1.500 CHF |
| Basel | 3% des Nettoeinkommens | Min. 1.000 CHF |
Praxisbeispiel mit konkreten Zahlen
Lass mich dir anhand eines echten Falls zeigen, wie sich die Steuerersparnis berechnet. Die Namen sind geändert, aber die Zahlen sind real.
Der Fall: Familie Schneider
Thomas (38) und Andrea (35) Schneider aus München. Thomas verdient 75.000 Euro als Ingenieur, Andrea 45.000 Euro als Lehrerin. Sie versuchen seit drei Jahren, schwanger zu werden. 2025 entscheiden sie sich für eine IVF-Behandlung.
Die Kosten im Detail
Ihre Kinderwunschklinik rechnet so ab:
- Voruntersuchungen (beide Partner): 850 Euro
- IVF-Zyklus 1 (Medikamente + Behandlung): 4.200 Euro
- IVF-Zyklus 2 (nach Fehlgeburt): 3.800 Euro
- Zusätzliche Blutuntersuchungen: 320 Euro
- Fahrtkosten (20 Termine à 25 km): 300 Euro
- Gesamtkosten: 9.470 Euro
Erstattungen abziehen
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet:
- 50% der ersten drei Versuche für verheiratete Paare unter 40
- Erstattung: 4.000 Euro (50% von 8.000 Euro anerkannten Kosten)
- Eigenanteil: 5.470 Euro
Zumutbare Belastung berechnen
Gesamteinkommen: 120.000 Euro, verheiratet, keine Kinder Zumutbare Belastung: 7% von 120.000 Euro = 8.400 Euro
Hier der Schock: Die zumutbare Belastung liegt über den Eigenkosten! Familie Schneider kann steuerlich nichts absetzen.
Plan B: Optimierung über mehrere Jahre
Schlau geplant hätten die Schneiders die Behandlungen auf zwei Jahre verteilt. 2025 der erste Versuch (4.200 Euro Eigenanteil), 2026 der zweite (3.800 Euro Eigenanteil).
In beiden Jahren läge der Eigenanteil unter der zumutbaren Belastung von je 4.200 Euro (halbes Familieneinkommen). Immer noch kein Steuervorteil.
Die Realität bei hohen Einkommen
Das Beispiel zeigt: Bei hohen Einkommen ist die zumutbare Belastung oft so hoch, dass normale Behandlungskosten nicht überschritten werden. Steuervorteile gibt es meist nur bei:
- Komplikationen mit zusätzlichen Kosten
- Mehreren Behandlungen im selben Jahr
- Besonderen Verfahren wie PID
Häufige Fragen
Kann ich auch ohne medizinische Unfruchtbarkeitsdiagnose Kosten absetzen?
Das ist eine der häufigsten Fragen in meiner Praxis. Die Antwort: Jein. Du brauchst nicht zwingend eine klassische Sterilitätsdiagnose, aber der Kinderwunsch muss unerfüllt und die Behandlung medizinisch indiziert sein.
Konkret bedeutet das: Wenn ihr ein Jahr lang erfolglos versucht habt, schwanger zu werden (bei Frauen über 35 bereits nach sechs Monaten), und der Arzt eine Behandlung empfiehlt, dann ist sie steuerlich absetzbar. Egal ob er eine spezifische Ursache findet oder nicht.
Bei gleichgeschlechtlichen Paaren und Singles hat sich die Rechtsprechung 2024 geändert. Auch hier ist die Behandlung absetzbar, wenn ein unerfüllter Kinderwunsch vorliegt und die Behandlung angemessen ist.
Können auch Kosten für den gesunden Partner abgesetzt werden?
Definitiv ja! Das war früher umstritten, ist heute aber geklärt. Wenn dein Partner gesund ist, ihr aber als Paar behandelt werdet, kann er seine Kosten genauso absetzen wie du.
Beispiel: Bei einer ICSI-Behandlung ist sie gesund, er hat schlechte Spermienwerte. Beide können ihre Behandlungskosten absetzen: sie die Hormonbehandlung und Punktion, er die Aufbereitung des Spermas.
Wichtig bei unverheirateten Paaren: Beide müssen sich finanziell an der Behandlung beteiligen. Zahlt nur einer, kann auch nur er absetzen. Dokumentiert eure gegenseitigen Zahlungen gut.
Was ist mit Behandlungen im Ausland?
Auslandsbehandlungen sind grundsätzlich absetzbar, wenn sie in Deutschland nicht oder nicht ausreichend möglich wären. Das trifft auf viele Kinderwunschbehandlungen zu (etwa Eizellspende in Tschechien oder erweiterte genetische Untersuchungen in Belgien).
Du musst aber nachweisen, warum die Behandlung im Ausland notwendig war. Ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die gewünschte Behandlung in Deutschland nicht verfügbar ist, hilft dabei.
Auch die Reise- und Übernachtungskosten sind absetzbar. Bei einer Eizellspende in Prag für eine Woche können schnell 1.500 Euro zusätzliche Kosten entstehen. Alles steuerlich verwertbar.
Wie sieht es mit alternativen Behandlungsmethoden aus?
Das ist rechtlich umstritten. Akupunktur, TCM oder Homöopathie sind nur absetzbar, wenn sie ärztlich verordnet wurden und in direktem Zusammenhang mit der Kinderwunschbehandlung stehen.
Ein Beispiel: Dein Reproduktionsmediziner empfiehlt dir begleitend zur Hormonbehandlung Akupunktur zur Verbesserung der Eizellqualität. Mit entsprechender Verordnung ist das absetzbar.
Machst du Akupunktur auf eigene Faust "weil das ja auch helfen könnte", ist es nicht absetzbar. Die klare medizinische Indikation muss da sein.
Sind Kosten für Nahrungsergänzungsmittel absetzbar?
Grundsätzlich nein, außer sie werden konkret für die Kinderwunschbehandlung ärztlich verordnet. Folsäure vor und während der Schwangerschaft ist ein Grenzfall. Manche Finanzämter erkennen sie an, andere nicht.
Spezielle Fruchtbarkeitsvitamine oder Coenzym Q10 zur Verbesserung der Eizellqualität haben bessere Chancen, wenn sie der Arzt explizit für die Behandlung verschreibt. Lass dir eine entsprechende Verordnung ausstellen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderwunschkosten ist komplex, aber definitiv möglich. Mit der richtigen Dokumentation und Planung kannst du einen erheblichen Teil deiner Ausgaben zurückholen. Wenn du unsicher bist, welche Behandlung für dich die richtige ist oder wie sich die Kosten entwickeln, nutze unseren Fertilio-Berater, um die passende Klinik zu finden. Dort bekommst du nicht nur medizinische Beratung, sondern auch Hilfe bei der steuerlichen Optimierung deiner Behandlung.