BARMER Kinderwunsch: Kostenübernahme, Zuschuss, Antrag 2026

Aktualisiert am 3. Oktober 2026 · Fertilio Redaktion

Paar füllt den Antrag für den Behandlungsplan aus

Was die BARMER bei Kinderwunsch zahlt

Die BARMER zahlt, was § 27a SGB V vorschreibt: 50 % der Kosten, die sie mit dem Behandlungsplan genehmigt hat, die Medikamente eingeschlossen (KB-RL Nr. 9.2). Laut BARMER-Leistungsseite gilt das für je bis zu drei Versuche IVF und ICSI, bis zu drei Inseminationen nach Stimulation und bis zu acht im Spontanzyklus.

Eine Satzungsleistung gibt es nicht. Die Satzung im Stand des 38. Nachtrags vom 21.07.2026 regelt weder künstliche Befruchtung noch Insemination oder Kryokonservierung. Das Familienbudget nach § 28d (bis 200 €) gilt nur für die Schwangerschaft. Für weitere Zuschüsse verweist die BARMER auf die Förderung von Bund und Ländern.

Selbst zahlt ihr, was die Kassen nicht übernehmen, laut Kinderwunschzentrum vitro-med unter anderem TESE, Assisted Hatching, Blastozystenkultur sowie Kryokonservierung und Kryozyklus. Das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen übernimmt die BARMER nur vor einer keimzellschädigenden Therapie (§ 27a Abs. 4 SGB V).

KasseMehr bei 3 IVF-Versuchen*Was die Kasse zusätzlich zahltBedingungenQuelle
BARMER 0 € Keine Mehrleistung, nur die gesetzlichen 50 % Gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V BARMER-Leistungsseite, Satzung ohne Regelung
Stand Satzung 21.07.2026
  • Gesetzlich übernehmen alle Kassen 50 Prozent für bis zu drei Versuche IVF oder ICSI (§ 27a SGB V). Die Tabelle zeigt, was einzelne Kassen zusätzlich zahlen, sortiert nach dem Beispielwert.
  • * Beispiel: Kassensätze von rund 3.000 € je IVF-Versuch inklusive Medikamente, Zuschüsse als Höchstwert, wenn beide Partner bei der Kasse versichert sind. Deinen Fall rechnest du mit dem Kostenrechner.
  • Unverheiratete Paare bekommen bei keiner gesetzlichen Kasse einen Zuschuss, auch nicht über Satzungsleistungen (BSG, B 1 A 1/14 R).
  • Satzungsleistungen ändern sich oft zum 1. Januar. Lass dir die Zusage vor Behandlungsbeginn schriftlich geben.

Voraussetzungen und Besonderheiten bei der BARMER

Die BARMER nennt auf ihrer Leistungsseite (aktualisiert 17.02.2026) diese Bedingungen:

  • Ihr seid verheiratet und verwendet nur eure eigenen Ei- und Samenzellen.
  • Beide sind mindestens 25, die Frau ist unter 40, der Mann unter 50.
  • Ein Arzt hat die Notwendigkeit festgestellt, ein nicht behandelnder Arzt hat euch beraten.
  • Der HIV-Status von euch beiden ist bekannt.
  • Nach einer Sterilisation aus privaten Gründen zahlt die BARMER nicht.

Eine Besonderheit formuliert die BARMER ausdrücklich: „Gleichgeschlechtliche Ehepaare haben leider keinen Anspruch auf Kostenübernahme." Der Grund liegt im Gesetz, § 27a erlaubt nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten, Spendersamen fällt heraus. Frauenpaare bekommen laut den Landesrichtlinien Landesmittel in Bremen, Hessen (für den 4. Versuch), Rheinland-Pfalz und im Saarland. Steuerlich hat der Bundesfinanzhof die Behandlungskosten einer Frau mit Sterilität in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft anerkannt (VI R 47/15).

Antrag bei der BARMER Schritt für Schritt

  1. Beratung und Tests: Beratung durch einen nicht behandelnden Arzt, HIV-Test für euch beide.
  2. Behandlungsplan: Das Kinderwunschzentrum erstellt ihn mit den Kosten je Zyklus. Reich ihn vor Behandlungsbeginn ein und warte die Genehmigung ab.
  3. Frist: Die Bewilligung gilt laut BARMER ein Jahr. Danach braucht ihr einen Folgeplan.
  4. Förderung: In einem Förderland muss der Antrag vor Behandlungsbeginn gestellt sein.
  5. Eigenanteil: Den stellt dir die Praxis laut BARMER privat in Rechnung.

Rechenbeispiel: Eigenanteil bei der BARMER

Ein Beispiel, keine Zusage: Ein Ehepaar, beide bei der BARMER, braucht eine ICSI. Abgerechnet wird nach Kassensätzen. Das Kinderwunschzentrum vitro-med nennt für seinen KV-Bezirk 1.480,08 € für die ärztliche Leistung und rund 1.800 € für Medikamente je Zyklus.

1 Versuch 3 Versuche
Kosten nach Kassensatz 3.280,08 € 9.840,24 €
BARMER, 50 % 1.640,04 € 4.920,12 €
Euer Eigenanteil 1.640,04 € 4.920,12 €

Das Kinderwunschzentrum Augsburg nennt als ICSI-Eigenanteil 1.400 bis 1.900 € je Zyklus, das Beispiel liegt in dieser Spanne.

Wohnt ihr in Sachsen und liegt die Klinik in Sachsen oder einem Nachbarland, übernehmen Bund und Land bei Ehepaaren bis 50 % des Eigenanteils, höchstens 900 € je ICSI in den Versuchen 1 bis 3. Euer Anteil sinkt damit auf 820,02 € je Versuch. Der Rest ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar, soweit er die zumutbare Belastung übersteigt (Kinderwunsch steuerlich absetzen).

Im Rechner wählst du die BARMER aus, er rechnet dann nur mit den gesetzlichen 50 %.

Steuerersparnis schätzen

Welche Kassen mehr zahlen

So viel zahlen die Kassen zusätzlichbei 3 IVF-Versuchen, über die gesetzlichen 50 % hinaus
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 4.500 €KKH 3.000 €IKK Südwest 3.000 €AOK Baden-Württemberg 2.250 €AOK PLUS 2.250 €AOK Rheinland/Hamburg 2.250 €Techniker Krankenkasse (TK) 1.500 €AOK Bayern 1.500 €IKK classic 1.500 €VIACTIV 1.500 €IKK gesund plus 1.500 €AOK Hessen 750 €KNAPPSCHAFT 750 €hkk 600 €HEK 600 €BIG direkt gesund 600 €

höherer Prozentsatz (75 % oder 100 %) fester Zuschuss je Versuch. 12 weitere Kassen, darunter BARMER und DAK, zahlen bei den ersten drei Versuchen nichts extra, 5 davon erst ab dem 4. Versuch. Beispiel mit Kassensätzen von rund 3.000 € je Versuch.

Jede Ersatzkasse kannst du frei wählen, eine AOK nur an deinem Wohn- oder Arbeitsort (§ 173 Abs. 2 SGB V). Diese Ersatzkassen zahlen laut Satzung je IVF- oder ICSI-Versuch zusätzlich:

  • KKH: 1.000 € je Versichertem, insgesamt bis 3.000 €, gedeckelt auf seinen Eigenanteil
  • TK: 500 € pro Ehepaar, gedeckelt auf die Kosten des TK-versicherten Partners (TK-Seite)
  • HEK: 200 €, höchstens 600 €
  • hkk: 200 € je hkk-versichertem Ehepartner

Im ICSI-Beispiel würde der KKH-Zuschuss den Eigenanteil um bis zu 1.000 € je Versuch senken. Regionale AOKs zahlen teils deutlich mehr, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland etwa 100 % statt 50 %. Alle Kassen mit Quelle zeigt die Vergleichstabelle.

Was beim Kassenwechsel zu beachten ist

  • Bindungsfrist: An die gewählte Kasse bist du mindestens zwölf Monate gebunden, danach kündigst du zum Ende des übernächsten Monats. Erhöht die BARMER ihren Zusatzbeitrag, darfst du früher kündigen (§ 175 Abs. 4 SGB V).
  • Wer wechselt: Die Zuschüsse von KKH und TK hängen an den Kosten des dort versicherten Partners. Laut KB-RL trägt die Kasse der Frau die Maßnahmen außerhalb des Körpers, die des Mannes nur Samengewinnung, Samenaufbereitung und sein Labor. Wechselt nur der Mann, fällt der Zuschuss womöglich kleiner aus.
  • Reihenfolge: Erst wechseln, dann den Plan bei der neuen Kasse einreichen. Die KKH erstattet laut Kampagnenseite nicht nachträglich.

Häufige Fragen

Gibt es bei der BARMER einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung?

Nein. Die Satzung (Stand 21.07.2026) enthält keine Mehrleistung, es bleibt bei 50 %. Das Familienbudget bis 200 € gilt nur für die Schwangerschaft.

Zahlt die BARMER bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren?

Nein, das schreibt die BARMER ausdrücklich. Hilfe gibt es über Landesmittel für Frauenpaare in einzelnen Ländern und über die Steuer.

Zahlt die BARMER nach einer Sterilisation?

Nicht, wenn die Sterilisation aus privaten Gründen erfolgt ist. Das nennt die BARMER als Ausschluss.

Quellen

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