Künstliche Befruchtung: Welche Krankenkasse zahlt mehr?
Aktualisiert am 3. Oktober 2026 · Fertilio Redaktion

Wie viel du für eine künstliche Befruchtung selbst bezahlst, hängt stark von deiner Krankenkasse ab. Den Grundanspruch legt das Gesetz für alle gesetzlichen Kassen gleich fest, einige Kassen zahlen per Satzung mehr. Die Kassenangaben auf dieser Seite stammen aus den Satzungen und Leistungsseiten der Kassen, Stand Oktober 2026.
Eigenanteil berechnen
Der Rechner schätzt deinen Eigenanteil aus Behandlung, Kasse, Familienstand und Bundesland, auf Wunsch auch die Steuerersparnis. Vorbelegt sind gerundete Werte aus den Klinikangaben weiter unten (bei der Insemination mit Stimulation durch Gonadotropine), genauer wird es mit den Zahlen aus deinem Behandlungsplan.
Steuerersparnis schätzen
- Behandlungskosten
- Krankenkasse
- Förderung Bund und Land
- Dein Eigenanteil
- Steuerersparnis (geschätzt)
- Belastung nach Steuer
Unverbindliche Schätzung auf Basis der Durchschnittswerte und Regeln auf dieser Seite, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind der Behandlungsplan deiner Klinik, die Zusage deiner Kasse und dein Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.
Welche Krankenkasse zahlt mehr?
Die gesetzlichen 50 Prozent sind bei allen Kassen gleich, den Unterschied machen freiwillige Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt 100 Prozent der genehmigten Kosten, die AOK Baden-Württemberg, die AOK PLUS und die AOK Rheinland/Hamburg zahlen 75 Prozent. Feste Zuschüsse je Versuch zahlen unter anderem die KKH (1.000 Euro), die IKK Südwest (bis 1.000 Euro) sowie die TK und die AOK Bayern (je 500 Euro). Die BARMER, die DAK, die SBK und vier AOKs bleiben bei den gesetzlichen 50 Prozent, die Regeln der einzelnen AOKs unterscheiden sich stark. Mehr zur AOK, auch zum Eizellen einfrieren, steht im Artikel AOK und Kinderwunsch.
höherer Prozentsatz (75 % oder 100 %) fester Zuschuss je Versuch. 12 weitere Kassen, darunter BARMER und DAK, zahlen bei den ersten drei Versuchen nichts extra, 5 davon erst ab dem 4. Versuch. Beispiel mit Kassensätzen von rund 3.000 € je Versuch.
| Kasse | Mehr bei 3 IVF-Versuchen* | Was die Kasse zusätzlich zahlt | Bedingungen | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | bis 4.500 € | 100 % statt 50 % der genehmigten Kosten für IVF, ICSI und Insemination, inkl. Medikamente | Laut Leistungsseite auch, wenn nur ein Partner bei der AOK RPS ist. Satzung: nur Maßnahmen beim AOK-Versicherten. Erstattung gegen Rechnung. | Satzung AOK Rheinland-Pfalz/Saarland § 31a Stand Satzung 29.07.2026 |
| KKH Kaufmännische Krankenkasse | bis 3.000 € | 1.000 € je IVF- oder ICSI-Versuch zusätzlich (bis 3 Versuche, max. 3.000 € je Versichertem), für Insemination nur gesetzlich | Zuschuss je KKH-Versichertem, gedeckelt auf seinen Eigenanteil. Behandlungsplan vor Beginn einreichen, keine nachträgliche Erstattung. | KKH-Satzung § 29q Stand Satzung Mai 2026 (99. Nachtrag) |
| IKK Südwest | bis 3.000 € | Die restlichen 50 % der genehmigten Kosten, höchstens 1.000 € je Versuch (IVF, ICSI, Insemination) | Gedeckelt auf die Kosten des IKK-versicherten Partners. Landesförderung und andere Leistungen Dritter werden angerechnet. | Satzung IKK Südwest § 10h Stand Satzung 02.10.2026 (47. Nachtrag) |
| AOK Baden-Württemberg | bis 2.250 € | 75 % statt 50 % für die ersten 3 Versuche IVF, ICSI und Insemination, inkl. Medikamente Weibliche Lebenspartnerschaften nach LPartG: 75 % für die ersten 3 Versuche, auch mit Spendersamen. Frauen ab 40: Ob 25 % oder 75 % gezahlt werden, ist nicht eindeutig geregelt. |
Beide Partner müssen bei der AOK Baden-Württemberg versichert sein. Satzungsleistung auch für Frauen ab 40 bei bestätigter Erfolgsaussicht. | Satzung AOK Baden-Württemberg § 13 Stand Satzung 01.01.2026 (97. Änderung) |
| AOK PLUS (Sachsen, Thüringen) | bis 2.250 € | 75 % statt 50 % für IVF, ICSI und Insemination inkl. Medikamente, dazu TESE und Assisted Hatching (Frauen ab 35) TESE für Männer. Assisted Hatching für Frauen ab 35 nach erfolglosem Versuch, bei verdickter Zona pellucida oder nach Kryokonservierung wegen Krebs. Ohne KV-Vertrag max. 300 € bzw. 200 €. |
Satzungsleistung nur bei Behandlung in Deutschland, im EU-Ausland nur die gesetzlichen 50 %. Ob beide Partner bei der AOK PLUS sein müssen, ist nicht eindeutig. | Satzung AOK PLUS § 11h Stand Satzung 17.09.2026 |
| AOK Rheinland/Hamburg | bis 2.250 € | 75 % statt 50 % der genehmigten Kosten für IVF, ICSI und Insemination Inseminationen nennt die Satzung nicht gesondert, sie beschränkt die 75 % aber auch nicht auf IVF und ICSI. |
Zuschuss nur für Maßnahmen bei der AOK-versicherten Person, Behandlung durch Vertragsärzte. Rechnung über Meine AOK einreichen. | Satzung AOK Rheinland/Hamburg § 12d Stand Satzung 07.07.2026 (18. Nachtrag) |
| Techniker Krankenkasse (TK) | bis 1.500 € | 500 € je IVF- oder ICSI-Versuch zusätzlich (bis 3 Versuche), für Insemination nur die gesetzlichen 50 % Seit 01.01.2026 TESE einmalig 300 € und Assisted Hatching einmalig 200 € (Frau ab 37, bestimmte Befunde). Transfer eingefrorener Eizellen aus genehmigtem Vorversuch zu 50 %, zählt als Versuch. |
Ein Ehepartner bei der TK genügt, gedeckelt auf seine Kosten. Erstattung gegen Rechnung, auch über die TK-App. | TK-Satzung § 27h Stand Satzung 17.04.2026 |
| AOK Bayern | bis 1.500 € | 500 € je Versuch zusätzlich für IVF, ICSI und Insemination inkl. Medikamente, dazu ein Zusatzversuch mit bis zu 1.500 € Zusatzversuch über die G-BA-Richtlinien hinaus (z. B. 4. IVF oder ICSI): bis 1.500 € je Ehepaar, ohne Vorabgenehmigung. Inseminationen im Spontanzyklus: bis 8 Versuche mit je 500 €. |
Ein Ehepartner bei der AOK Bayern genügt, gedeckelt auf seine Kosten. Erstattung gegen Arzt- und Arzneimittelrechnungen. | Satzung AOK Bayern § 10l Stand Satzung 27.02.2026 |
| IKK classic | bis 1.500 € | 500 € je Versuch zusätzlich, wenn beide Ehepartner bei der IKK classic sind, sonst 250 € (IVF, ICSI, Insemination) | Volle 500 € nur, wenn beide Ehepartner bei der IKK classic versichert sind. Erstattung gegen spezifizierte Rechnung. | Satzung IKK classic § 34i Stand Satzung 01.08.2026 |
| VIACTIV Krankenkasse | bis 1.500 € | 500 € je IVF- oder ICSI-Versuch zusätzlich (bis 3 Versuche). Über BKK Kinderwunsch: 4. Versuch bis 800 € (IVF) bzw. 1.000 € (ICSI) BKK Kinderwunsch: Kryozyklen und Blastozystenkulturen nach Transfer (Programmseite: je 350 € bzw. 250 €, jeweils zweimal), Wechsel von IVF auf ICSI, Altersgrenze der Frau 42 statt 40. |
Laut FAQ müssen beide Partner bei der VIACTIV versichert sein. Extras über BKK Kinderwunsch nur in teilnehmenden Zentren mit Teilnahmeerklärung. | VIACTIV-Satzung § 12j, Leistungsseite Stand Satzung 01.01.2026 (18. Nachtrag) |
| IKK gesund plus | bis 1.500 € | 500 € je Versuch zusätzlich (Versuch 1 bis 3), einmalig bis 250 € für einen selbst bezahlten 4. Versuch Seit 01.10.2026 mit der IKK Brandenburg und Berlin fusioniert. Kryokonservierung und Assisted Hatching sind vom Zuschuss ausgeschlossen, Inseminationen nennt die Kasse nicht. |
Gedeckelt auf die Kosten des IKK-versicherten Partners. Dass ein versicherter Partner genügt, folgt aus der Satzung, steht dort aber nicht wörtlich. | Satzung IKK gesund plus § 13c Stand Satzung 01.10.2026 |
| AOK Hessen | bis 750 € | 250 € je Versuch zusätzlich, höchstens die tatsächlichen Kosten (laut Leistungsseite für die ersten 3 Versuche) | Erstattung gegen Rechnung. Bei Kassenwechsel während der Behandlung neuer Behandlungsplan nötig, Erstattung erst ab Mitgliedschaft. | Satzung AOK Hessen § 12e Stand Satzung 01.07.2026 |
| KNAPPSCHAFT | bis 750 € | 250 € je Versichertem und Versuch zusätzlich für IVF, ICSI und Insemination, höchstens die tatsächlichen Kosten | Zuschuss je Versichertem, ein Partner bei der KNAPPSCHAFT genügt. Erstattung nach der Behandlung gegen die Originalrechnung. | Satzung KBS § 57b Stand Satzung 21.08.2026 |
| hkk Krankenkasse | bis 600 € | 200 € je Versuch und hkk-versichertem Ehepartner zusätzlich, bis 3 Versuche (bei zwei hkk-Versicherten rechnerisch bis 400 €) Die Satzung beschränkt den Zuschuss nicht auf IVF und ICSI. Ob er auch für Inseminationen gezahlt wird, sagt die hkk nicht ausdrücklich. |
Zuschuss je hkk-versichertem Partner, gedeckelt auf die bei ihm durchgeführten Maßnahmen. Ein Partner bei der hkk genügt für seinen Teil. | hkk-Satzung § 25e Stand Satzung 27.05.2026 |
| HEK Hanseatische Krankenkasse | bis 600 € | 200 € je IVF- oder ICSI-Versuch zusätzlich (bis 3 Versuche, max. 600 €), für Insemination nur die gesetzlichen 50 % | Ein Ehepartner bei der HEK genügt, wenn sich die HEK für ihn an der Behandlung beteiligt. Zuschuss gegen Rechnung über den Eigenanteil. | HEK-Satzung § 24c Stand Satzung 07.09.2026 (117. Nachtrag) |
| BIG direkt gesund | bis 600 € | Bis 200 € je Versuch zusätzlich, höchstens 3 Versuche (max. 600 €) Die Satzung beschränkt den Zuschuss nicht auf IVF und ICSI. Ob er auch für Inseminationen gezahlt wird, ist nicht ausdrücklich belegt. |
Laut Leistungsseite nur, wenn beide Ehepartner bei der BIG versichert sind, die Satzung nennt das nicht. Erstattung gegen spezifizierte Rechnung. | Satzung BIG direkt gesund § 26 Stand Satzung 01.01.2026 (16. Nachtrag) |
| BKK firmus | erst ab 4. Versuch | Versuch 1 bis 3 nur gesetzlich. Für den 4. bis 6. IVF- oder ICSI-Versuch 500 € je Versuch und Versichertem (bis 3.000 € für beide) | Voraussetzungen nach § 27a SGB V müssen weiter erfüllt sein (Ehe, Altersgrenzen). Höchstens die tatsächlich entstandenen Kosten. | BKK firmus Leistungslexikon, Satzung § 12 XI Stand Satzung 17.07.2026 |
| AOK Sachsen-Anhalt | erst ab 4. Versuch | Versuch 1 bis 3 nur die gesetzlichen 50 %, für einen 4. Behandlungszyklus bis 300 € aus dem Gesundheitskonto | 4. Zyklus nur, wenn der 3. von einer gesetzlichen Kasse genehmigt war und beide Partner bei der AOK Sachsen-Anhalt sind. Budget 600 € pro Jahr. | Satzung AOK Sachsen-Anhalt § 11b Stand Satzung 16.12.2025 (52. Änderung) |
| Mobil Krankenkasse | erst ab 4. Versuch | Versuch 1 bis 3 nur die gesetzlichen 50 %. Über BKK Kinderwunsch: 4. Versuch 800 € (IVF) bzw. 1.000 € (ICSI), 2 Kryozyklen je 350 € BKK Kinderwunsch: 2 Blastozystenkulturen je 250 €, Wechsel von IVF auf ICSI, Altersgrenze der Frau 42 statt 40 (ab 40 nur Festzuschuss). Kleiner Zuschuss über das Bonusmodell Aktiv-Konto. |
Extras nur über BKK Kinderwunsch in teilnehmenden Zentren mit Teilnahmeerklärung. Im Programm muss nur die Frau bei der BKK sein. | Mobil Krankenkasse: BKK Kinderwunsch Stand Seite 10.08.2026 |
| Audi BKK | erst ab 4. Versuch | Versuch 1 bis 3 nur die gesetzlichen 50 %. Über BKK Kinderwunsch: 4. Versuch 800 € (IVF) bzw. 1.000 € (ICSI), 2 Kryozyklen je 350 € BKK Kinderwunsch: 2 Blastozystenkulturen je 250 €, Wechsel von IVF auf ICSI, Altersgrenze der Frau 42 statt 40 (ab 40 nur Festzuschuss 800 € bzw. 1.000 €). |
Extras nur über BKK Kinderwunsch bei teilnehmenden Ärzten und Zentren, Zuschüsse jeweils nach erfolgtem Transfer. | Audi BKK Leistungsseite Kinderwunsch Stand Seite 12.06.2026 |
| Pronova BKK | erst ab 4. Versuch | Versuch 1 bis 3 nur die gesetzlichen 50 %. Über BKK Kinderwunsch: 4. Versuch 800 € (IVF) bzw. 1.000 € (ICSI), 2 Kryozyklen je 350 € BKK Kinderwunsch: 2 Blastozystenkulturen je 250 €, Wechsel von IVF auf ICSI, Altersgrenze der Frau 42 statt 40. Beträge zum 4. Versuch laut Programmseite des BKK Landesverbands Bayern. |
Extras nur über BKK Kinderwunsch mit teilnehmendem Zentrum und teilnehmenden Ärzten, Zuschüsse jeweils nach erfolgtem Transfer. | Pronova BKK Leistungsseite Stand Satzung 01.01.2026 |
| BARMER | 0 € | Keine Mehrleistung, nur die gesetzlichen 50 % | Gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V | BARMER-Leistungsseite, Satzung ohne Regelung Stand Satzung 21.07.2026 |
| DAK-Gesundheit | 0 € | Keine Mehrleistung, nur die gesetzlichen 50 % | Gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V | DAK-Leistungsseite, Satzung ohne Regelung Stand Satzung 01.09.2026 |
| AOK Niedersachsen | 0 € | Keine Mehrleistung, nur die gesetzlichen 50 % | Gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V | Satzung AOK Niedersachsen (ohne Regelung) Stand Satzung 10.03.2026 (142. Änderung) |
| AOK NordWest | 0 € | Keine Mehrleistung, nur die gesetzlichen 50 % (frühere Satzungsleistung zum 01.01.2022 gestrichen) | Gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V | Satzung AOK NordWest (ohne Regelung) Stand Satzung 16.12.2025 (41. Nachtrag) |
| AOK Nordost | 0 € | Keine Mehrleistung, nur die gesetzlichen 50 % | Gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V, mit dem Behandlungsplan eine Kopie der Heiratsurkunde einreichen | Satzung AOK Nordost (ohne Regelung) Stand Satzung 01.07.2026 (52. Nachtrag) |
| SBK Siemens-Betriebskrankenkasse | 0 € | Keine Mehrleistung, nur die gesetzlichen 50 % | Gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V | SBK-Leistungsseite, Satzung ohne Regelung Stand Satzung 19.03.2026 |
| AOK Bremen/Bremerhaven | 0 € | Keine Mehrleistung, nur die gesetzlichen 50 % | Gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V | Satzung AOK Bremen/Bremerhaven (ohne Regelung) Stand Satzung 01.04.2026 (55. Änderung) |
- Gesetzlich übernehmen alle Kassen 50 Prozent für bis zu drei Versuche IVF oder ICSI (§ 27a SGB V). Die Tabelle zeigt, was einzelne Kassen zusätzlich zahlen, sortiert nach dem Beispielwert.
- * Beispiel: Kassensätze von rund 3.000 € je IVF-Versuch inklusive Medikamente, Zuschüsse als Höchstwert, wenn beide Partner bei der Kasse versichert sind. Deinen Fall rechnest du mit dem Kostenrechner.
- Unverheiratete Paare bekommen bei keiner gesetzlichen Kasse einen Zuschuss, auch nicht über Satzungsleistungen (BSG, B 1 A 1/14 R).
- Satzungsleistungen ändern sich oft zum 1. Januar. Lass dir die Zusage vor Behandlungsbeginn schriftlich geben.
Was die gesetzliche Krankenkasse zahlt
Die Kostenübernahme regelt § 27a SGB V, die Einzelheiten stehen in der Richtlinie über künstliche Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Kasse zahlt 50 Prozent der Kosten, die sie mit dem Behandlungsplan genehmigt hat. Der Plan enthält ausdrücklich auch die Medikamente, die Hälfte davon trägt also ebenfalls die Kasse (Richtlinie Nr. 9.2).
Jede Kasse zahlt nur für die Maßnahmen bei ihrem eigenen Versicherten. Die Kasse des Mannes übernimmt Samengewinnung, Aufbereitung und Labor beim Mann, die Kasse der Frau ihre Behandlung und die Schritte außerhalb des Körpers (Richtlinie Nr. 3).
Voraussetzungen
- Ihr seid verheiratet und verwendet nur eure eigenen Ei- und Samenzellen (§ 27a Abs. 1 Nr. 3 und 4).
- Beide haben das 25. Lebensjahr vollendet, die Frau ist jünger als 40, der Mann jünger als 50 (§ 27a Abs. 3). Stichtag ist in jedem Zyklus der erste Zyklus- oder Stimulationstag (Richtlinie Nr. 9.1).
- Ein Arzt, der nicht selbst behandelt, hat euch beraten und an eine zugelassene Einrichtung überwiesen (§ 27a Abs. 1 Nr. 5).
- Der HIV-Status beider Partner ist bekannt (Richtlinie Nr. 6).
- Die Kasse hat den Behandlungsplan vor Beginn genehmigt. Ein Plan umfasst höchstens drei Zyklen, bei Inseminationen im Spontanzyklus bis zu acht (Richtlinie Nr. 9.2).
Wie viele Versuche die Kasse bezuschusst
| Verfahren | Versuche mit Kassenzuschuss |
|---|---|
| Insemination im Spontanzyklus (auch mit HCG oder Clomifen) | bis 8 |
| Insemination nach Stimulation mit Gonadotropinen | bis 3 |
| IVF | bis 3 |
| ICSI | bis 3 |
Du bekommst entweder IVF oder ICSI bezahlt, nicht beides. Ausnahme: Klappt im ersten IVF-Zyklus gar keine Befruchtung, sind danach noch zwei ICSI-Zyklen möglich. Den dritten Versuch genehmigt die Kasse nur, wenn in einem der ersten beiden eine Befruchtung stattgefunden hat. Nach der Geburt eines Kindes entsteht ein neuer Anspruch (Richtlinie Nr. 8 und 9.2).
Was die Kasse nicht zahlt
- Einfrieren von Samenzellen, befruchteten Eizellen und Embryonen (Richtlinie Nr. 4). Ausnahme ist das Einfrieren vor einer keimzellschädigenden Therapie, etwa einer Chemotherapie (§ 27a Abs. 4).
- Kryotransfer: Der Transfer aufgetauter Embryonen gehört nicht zu den Methoden der Richtlinie (Nr. 10). Einzelne Kassen zahlen trotzdem etwas, siehe Häufige Fragen.
- Präimplantationsdiagnostik (PGT) ist keine Kassenleistung (BSG, 18.11.2014, B 1 KR 19/13 R).
- Alles außerhalb des genehmigten Behandlungsplans zahlst du komplett selbst, denn die Kasse übernimmt nur die genehmigten Kosten (§ 27a Abs. 3).
Mit welchem Eigenanteil du rechnen musst
Mit genehmigtem Behandlungsplan rechnet die Praxis nach den Kassensätzen ab, nicht nach der privaten Gebührenordnung GOÄ (vitro-med). Veröffentlichte Klinikangaben je Versuch:
| Behandlung | Eigenanteil mit Kasse (50 %) | Selbstzahler |
|---|---|---|
| IVF | 1.200 bis 1.700 € (Augsburg), rund 1.486 € (vitro-med, aus den Einzelposten) | 3.200 bis 3.600 € (familienplanung.de), 4.000 bis 4.500 € inkl. Medikamente (Berlin) |
| ICSI | 1.400 bis 1.900 € (Augsburg), rund 1.640 € (vitro-med, aus den Einzelposten) | ab ca. 3.500 € (familienplanung.de), 4.500 bis 7.000 € inkl. Medikamente (Berlin) |
| Insemination mit Stimulation | rund 475 € (vitro-med, aus den Einzelposten) | 800 bis 900 € (München), dazu je nach Präparat ca. 70 € (München) bis ca. 750 € (vitro-med) Medikamente |
| Kryotransfer | keine Kassenleistung | 800 bis 1.100 € (Ludwigshafen), ca. 1.000 € inkl. Medikamente (Berlin) |
Die Eigenanteile aus Augsburg und von vitro-med enthalten die Medikamente.
zahlt die Kasse zahlt ihr selbst. Gilt für verheiratete Paare mit genehmigtem Behandlungsplan.

Kassenwechsel: Lohnt sich das?
Welche Krankenkasse beim Kinderwunsch die beste ist, hängt von euren Voraussetzungen ab, vor allem davon, wer von euch wechseln kann. Ein Rechenbeispiel mit dem Eigenanteil von vitro-med: Drei IVF-Versuche kosten dich mit den gesetzlichen 50 Prozent rund 4.459 Euro. Bei der TK sinkt das um bis zu 1.500 Euro, bei der KKH um bis zu 3.000 Euro.
Vor einem Wechsel solltest du vier Punkte kennen:
- Bindungsfrist: Wechseln kannst du erst nach mindestens zwölf Monaten Mitgliedschaft, wirksam wird der Wechsel zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Erhöht deine Kasse ihren Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V).
- Zeitpunkt: Die neue Kasse zahlt nur für Kosten während deiner Mitgliedschaft und braucht einen eigenen genehmigten Behandlungsplan. Die AOK Hessen und die IKK Südwest verlangen bei einem Wechsel während laufender Behandlung ausdrücklich einen neuen Plan. Wechsle also vor Behandlungsbeginn.
- Wer versichert sein muss: Die AOK Baden-Württemberg zahlt nur, wenn beide Partner während der ganzen Behandlung bei ihr sind, die IKK classic zahlt 500 Euro nur bei zwei Versicherten, sonst 250 Euro. Bei vielen anderen Kassen ist der Zuschuss auf die Kosten des dort versicherten Partners gedeckelt. Wichtig ist deshalb vor allem die Kasse der Frau, über sie laufen Stimulation, Punktion, Eizellkultur und Transfer.
- Satzungen ändern sich: Die AOK NordWest hat ihre Kinderwunsch-Leistung zum 01.01.2022 gestrichen. Lass dir die Zusage vor dem Wechsel schriftlich geben.
Unverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Singles
Unverheiratete Paare bekommen keine Kassenleistung, weil § 27a SGB V die Ehe voraussetzt. Laut Bundessozialgericht dürfen Kassen das auch nicht per Satzung ausweiten (BSG, 18.11.2014, B 1 A 1/14 R). Paare aus Mann und Frau in fester Partnerschaft können aber Bund-Länder-Förderung beantragen: Der Bund gibt bis zu 12,5 Prozent in Versuch 1 bis 3 und bis zu 25 Prozent im 4. Versuch, wenn das Land mindestens gleich viel beisteuert. Der Mann muss die Vaterschaft anerkennen.
Frauenpaare haben auch mit Trauschein keinen Anspruch, weil § 27a nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten erlaubt. Eine Ausnahme macht die AOK Baden-Württemberg: Sie zahlt Frauen in eingetragener Lebenspartnerschaft 75 Prozent für die ersten drei Versuche, auch mit Spendersamen, wenn beide krankheitsbedingt kinderlos sind (Satzung § 13). Die Bundesförderung gilt nur für Paare aus Mann und Frau, einige Länder fördern Frauenpaare aus eigenen Mitteln:
- Bremen: 50 Prozent, höchstens 1.200 Euro (IVF) bzw. 1.300 Euro (ICSI) in Versuch 1 bis 3, im 4. Versuch 1.600 bzw. 1.700 Euro.
- Rheinland-Pfalz: 12,5 Prozent in Versuch 1 bis 3, höchstens 400 bzw. 450 Euro, im 4. Versuch 25 Prozent, höchstens 800 bzw. 900 Euro.
- Hessen: nur der 4. Versuch, 50 Prozent, höchstens 2.000 bzw. 2.200 Euro (Landesrichtlinie bis 31.12.2027).
- Saarland: ebenfalls Landesmittel für Frauenpaare, die Höhe erfragst du beim Land.
Singles erhalten weder Kassenleistung noch Bund-Länder-Förderung, beide setzen ein Paar voraus. Steuerlich hat das Finanzgericht Münster 2020 die Behandlungskosten einer alleinstehenden, unfruchtbaren Frau anerkannt (1 K 3722/18 E).
Bund-Länder-Förderung
Förderung: Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Niedersachsen: Seit 01.06.2026 keine Bewilligungen mehr
Keine Förderung: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
Die Bundesinitiative bezuschusst nur IVF und ICSI, und zwar den Eigenanteil, der nach Kasse und Satzungsleistung übrig bleibt. Ehepaare bekommen bis zu 25 Prozent vom Bund, wenn das Wohnsitzland mindestens gleich viel gibt. Erstattet die Kasse 100 Prozent, gibt es keine Förderung. Den Antrag stellst du vor Behandlungsbeginn, einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und laut Förder-Check sind die Bundesmittel knapp. Je nach Land muss die Klinik im eigenen Bundesland oder in bestimmten Nachbarländern liegen.
| Land | Gefördert | Ehepaare | Höchstbetrag Versuch 1 bis 3 (IVF / ICSI) | Höchstbetrag 4. Versuch |
|---|---|---|---|---|
| Bremen | Versuch 1 bis 4 | Bund und Land je 25 % | Landesanteil 400 / 450 € | Landesanteil 800 / 900 € |
| Hessen | nur 4. Versuch | bis 75 % (Land 50 %, Bund 25 %) | entfällt | 3.000 / 3.300 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | Versuch 1 bis 4 | 50 % | 800 / 900 € | 1.600 / 1.800 € |
| Niedersachsen | Förderstopp | seit 01.06.2026 keine Bewilligungen | entfällt | entfällt |
| Rheinland-Pfalz | Versuch 1 bis 4 | 50 % | 800 / 900 € | 1.600 / 1.800 € |
| Saarland | Versuch 1 bis 4 | 50 % | 1.000 € | 1.000 € |
| Sachsen | Versuch 1 bis 4 | 50 % | 750 / 900 € | 1.600 / 1.800 € |
| Sachsen-Anhalt | Versuch 1 bis 3 | 50 % | 800 / 900 € | entfällt |
| Thüringen | Versuch 1 bis 4 | 50 % | 800 / 900 € | 1.600 / 1.800 € |
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beteiligen sich nicht. In Hessen zählt als Behandlungsbeginn bereits das erste eingelöste Rezept.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der privaten Krankenversicherung entscheidet dein Tarif. Grundsätzlich zahlt die Versicherung der Person, deren Unfruchtbarkeit die Behandlung nötig macht (Verursacherprinzip). Der Bundesgerichtshof hat 2004 entschieden, dass die PKV eines unfruchtbaren Mannes die gesamte IVF einschließlich der Behandlung seiner Ehefrau tragen muss (IV ZR 25/03). Feste Altersgrenzen wie in der gesetzlichen Kasse gibt es dort nicht automatisch: 2019 musste eine PKV die Behandlung einer 44-jährigen Frau bezahlen, maßgeblich war die Chance auf eine Schwangerschaft (IV ZR 323/18). Ist einer von euch gesetzlich und einer privat versichert, lass dir vorab von beiden schriftlich bestätigen, welche Kosten sie übernehmen.
Für Bundesbeamte sind die Kosten nach § 43 BBhV nur zu 50 Prozent beihilfefähig. Es gelten ähnliche Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Kasse: Ehe, beide mindestens 25, die Frau unter 40, der Mann unter 50, nur eigene Ei- und Samenzellen. Die Kosten werden dem Partner zugeordnet, bei dem die Leistung erbracht wird. Landesbeamte richten sich nach der Beihilfeverordnung ihres Landes.

Kinderwunsch-Kosten von der Steuer absetzen
Was nach Kasse, Förderung und Versicherung übrig bleibt, kannst du als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen, soweit es deine zumutbare Belastung übersteigt. Die liegt je nach Familienstand und Kinderzahl bei 1 bis 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird stufenweise berechnet (BFH, VI R 75/14). Ein verheiratetes Paar ohne Kinder mit 51.130 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte trägt zum Beispiel 2.403,10 Euro selbst. Auch Unverheiratete (BFH, III R 47/05) und Frauenpaare (BFH, VI R 47/15) können die Kosten absetzen. Alle Details stehen im Artikel Kinderwunsch steuerlich absetzen.
Österreich und Schweiz
In Österreich trägt der IVF-Fonds 70 Prozent der Kosten einer IVF, für höchstens vier Versuche pro Paar (IVF-Fonds-Gesetz § 2 und § 4). Die Frau muss jünger als 40 sein, der Partner jünger als 50, außerdem braucht es eine der vorgesehenen Diagnosen und einen Hauptwohnsitz in Österreich bei mindestens einem Partner.
In der Schweiz zahlt die Grundversicherung keine IVF, sondern nur die intrauterine Insemination, höchstens drei Behandlungszyklen pro Schwangerschaft (KLV Anhang 1). Was IVF und ICSI in allen drei Ländern kosten, steht im Ratgeber Kinderwunsch Kosten.
Häufige Fragen
Welche Krankenkasse zahlt 100 Prozent bei künstlicher Befruchtung?
Unter den 28 Kassen in der Tabelle übernimmt nur die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland 100 Prozent der genehmigten Kosten, und zwar für die Maßnahmen bei ihren Versicherten (Satzung § 31a). Die IKK Südwest zahlt die restlichen 50 Prozent, höchstens aber 1.000 Euro je Versuch (Satzung § 10h). 75 Prozent zahlen die AOK Baden-Württemberg, die AOK PLUS und die AOK Rheinland/Hamburg.
Zahlt die Krankenkasse künstliche Befruchtung auch bei Unverheirateten?
Nein. § 27a SGB V setzt die Ehe voraus, und laut Bundessozialgericht dürfen Kassen das auch per Satzung nicht ausweiten (B 1 A 1/14 R). Unverheiratete Paare aus Mann und Frau können aber in den teilnehmenden Bundesländern Bund-Länder-Förderung für IVF und ICSI beantragen.
Wie viele Versuche zahlt die Krankenkasse?
Bis zu drei Versuche IVF oder ICSI, bis zu drei Inseminationen nach Stimulation und bis zu acht Inseminationen im Spontanzyklus (G-BA-Richtlinie Nr. 8). Nach der Geburt eines Kindes beginnt die Zählung neu. Einen 4. Versuch bezuschussen unter anderem die BKK firmus, die AOK Sachsen-Anhalt und die Kassen im Programm BKK Kinderwunsch.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei IVF und ICSI?
Mit Kassenzuschuss nennt ein Augsburger Kinderwunschzentrum etwa 1.200 bis 1.700 Euro je IVF-Versuch und 1.400 bis 1.900 Euro je ICSI-Versuch, Medikamente inklusive. Satzungsleistungen, Länderförderung und Steuerersparnis senken den Betrag weiter.
Zahlt die Krankenkasse auch ab 40?
Gesetzlich nicht, der Anspruch endet für die Frau mit dem 40. Geburtstag (§ 27a Abs. 3). Die AOK Baden-Württemberg zahlt ihre Satzungsleistung auch Frauen ab 40, wenn der Arzt die Erfolgsaussicht bestätigt; ob dann 25 oder 75 Prozent übernommen werden, regelt die Satzung nicht eindeutig. Im Programm BKK Kinderwunsch, etwa bei der Audi BKK, liegt die Grenze bei 42 Jahren, ab 40 gibt es nur einen Festzuschuss von 800 Euro (IVF) bzw. 1.000 Euro (ICSI).
Zahlt die Krankenkasse den Kryotransfer?
Als gesetzliche Leistung nicht, er gehört nicht zu den Methoden der G-BA-Richtlinie. Die TK übernimmt aber 50 Prozent für den Transfer eingefrorener Eizellen aus einem von ihr genehmigten Vorversuch, das zählt als Versuch. Im Programm BKK Kinderwunsch zahlen unter anderem die Mobil Krankenkasse, die Audi BKK und die Pronova BKK je 350 Euro für zwei Kryozyklen.
Quellen
Gesetze, Richtlinien und Urteile:
- § 27a SGB V: Künstliche Befruchtung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen 03.10.2026
- § 11 SGB V: Leistungsarten, Abs. 6 Satzungsleistungen, Bundesministerium der Justiz, abgerufen 03.10.2026
- § 175 SGB V: Ausübung des Wahlrechts, Bundesministerium der Justiz, abgerufen 03.10.2026
- Richtlinie über künstliche Befruchtung, Gemeinsamer Bundesausschuss, Fassung vom 16.12.2021, in Kraft seit 09.02.2022
- Krankenkasse: Leistungen bei Kinderwunsch, Informationsportal Kinderwunsch, abgerufen 03.10.2026
- BSG, Urteil vom 18.11.2014, B 1 A 1/14 R: Künstliche Befruchtung nur für Verheiratete, Bericht Legal Tribune Online, 2014
- BSG, Urteil vom 18.11.2014, B 1 KR 19/13 R: Keine Kassenleistung für PID, Bericht Deutsches Ärzteblatt, 2014
- BGH, Urteil vom 03.03.2004, IV ZR 25/03: PKV des Mannes zahlt IVF, dejure.org, abgerufen 03.10.2026
- BGH, Urteil vom 04.12.2019, IV ZR 323/18: Künstliche Befruchtung mit 44 Jahren, Bundesgerichtshof, 2019
- § 43 BBhV: Künstliche Befruchtung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen 03.10.2026
- § 33 EStG: Außergewöhnliche Belastungen, Bundesministerium der Justiz, abgerufen 03.10.2026
- BFH, Urteil vom 19.01.2017, VI R 75/14: Stufenweise Berechnung der zumutbaren Belastung, Bundesfinanzhof, 2017
- BFH, Urteil vom 05.10.2017, VI R 47/15: Kinderwunschbehandlung in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft, Bundesfinanzhof, 2017
- BFH, Urteil vom 10.05.2007, III R 47/05: Unverheiratete Paare, dejure.org, abgerufen 03.10.2026
- FG Münster, Urteil vom 24.06.2020, 1 K 3722/18 E: Alleinstehende Frau, Pressemitteilung Finanzgericht Münster, 2020
Satzungen und Leistungsseiten der Krankenkassen (alle Kassen der Tabelle sind dort mit Quelle und Stand verlinkt):
- TK-Satzung § 27h, Stand 17.04.2026, und TK-Leistungsseite Künstliche Befruchtung, Stand 28.07.2026
- Satzung AOK Rheinland-Pfalz/Saarland § 31a, Stand 29.07.2026
- Satzung AOK Baden-Württemberg § 13, Stand 01.01.2026 (97. Änderung)
- Satzung AOK PLUS § 11h, Stand 17.09.2026
- Satzung AOK Rheinland/Hamburg § 12d, Stand 07.07.2026 (18. Nachtrag)
- Satzung AOK Bayern § 10l, Stand 27.02.2026
- Satzung AOK Hessen § 12e, Stand 01.07.2026
- Satzung AOK NordWest, Stand 16.12.2025 (41. Nachtrag)
- Satzung AOK Sachsen-Anhalt § 11b, Stand 16.12.2025 (52. Änderung)
- KKH-Satzung § 29q, Stand Mai 2026 (99. Nachtrag)
- Satzung IKK Südwest § 10h, Stand 02.10.2026 (47. Nachtrag)
- Satzung IKK classic § 34i, Stand 01.08.2026
- BKK firmus Leistungslexikon Künstliche Befruchtung, Satzung § 12 XI, Stand 17.07.2026
- BARMER Leistungsseite Künstliche Befruchtung, Satzung Stand 21.07.2026
- DAK Leistungsseite Künstliche Befruchtung, Satzung Stand 01.09.2026
- SBK Leistungsseite Kinderwunsch, Satzung Stand 19.03.2026
- Audi BKK Leistungsseite Kinderwunsch, Stand 12.06.2026
- Mobil Krankenkasse: BKK Kinderwunsch, Stand 10.08.2026
- Pronova BKK Leistungsseite Künstliche Befruchtung, Satzung Stand 01.01.2026
Förderung von Bund und Ländern:
- Finanzielle Unterstützung bei Kinderwunsch, Informationsportal Kinderwunsch, abgerufen 03.10.2026
- Förder-Check der Bundesländer, Informationsportal Kinderwunsch, abgerufen 03.10.2026
- Bundesförderrichtlinie, Fassung vom 29.03.2012, zuletzt geändert 23.12.2015
- Förderung der Kinderwunschbehandlung in Sachsen, Freistaat Sachsen, abgerufen 03.10.2026
- Förderrichtlinie Hessen, Staatsanzeiger 52/2022, Regierungspräsidium Gießen, gültig bis 31.12.2027
- Richtlinie Kinderwunschbehandlung Niedersachsen, Sozialministerium Niedersachsen, abgerufen 03.10.2026
Österreich und Schweiz:
- IVF-Fonds-Gesetz, Rechtsinformationssystem des Bundes, abgerufen 03.10.2026
- Wir möchten ein Baby: Informationen zum IVF-Fonds, Sozialministerium Österreich, abgerufen 03.10.2026
- KLV Anhang 1: Leistungen der Grundversicherung, Bundesamt für Gesundheit, Ausgabe vom 01.07.2026
Kosten laut Kliniken und Gesundheitsportal:
- vitro-med: Voraussetzungen und Kosten, abgerufen 03.10.2026
- Kinderwunschzentrum Augsburg: Kostenregelung, abgerufen 03.10.2026
- Kinderwunsch-Arzt Berlin: Behandlungskosten, abgerufen 03.10.2026
- Kinderwunschzentrum Ludwigshafen: Erfolg und Kosten, abgerufen 03.10.2026
- Kinderwunschärztin München: Kosten, abgerufen 03.10.2026
- In-vitro-Fertilisation, familienplanung.de, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Stand 07.01.2026
- ICSI, familienplanung.de, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Stand 07.01.2026