TK Kinderwunsch: Kostenübernahme, Zuschuss und Antrag 2026

Aktualisiert am 3. Oktober 2026 · Fertilio Redaktion

Frau telefoniert mit der Krankenkasse wegen des Kinderwunsch-Zuschusses

Was die TK bei Kinderwunsch zahlt

Gesetzlich übernimmt die TK 50 % der Kosten, die sie mit dem Behandlungsplan genehmigt hat, Medikamente eingeschlossen (§ 27a SGB V, KB-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses). Das gilt für bis zu drei Versuche IVF oder ICSI, bis zu drei Inseminationen nach Stimulation und bis zu acht im Spontanzyklus.

Dazu regelt § 27h der TK-Satzung (Stand 17.04.2026) drei Zuschüsse:

  • IVF und ICSI: 500 € pro Ehepaar je durchgeführtem Versuch, höchstens die Kosten, die beim TK-versicherten Ehepartner tatsächlich entstanden sind. Eine eigene Höchstzahl nennt die Satzung nicht. Nach drei erfolglosen Versuchen endet der Anspruch laut TK.
  • TESE: einmalig 300 € für Männer, wenn die Spermiengewinnung aus dem Hoden medizinisch erforderlich ist.
  • Assisted Hatching: einmalig 200 €, wenn die Frau bei Antragstellung mindestens 37 ist und einer von drei Fällen vorliegt: erfolglose Versuche trotz erfolgversprechender Embryonen, eine messbar verdickte Eihülle (Zona pellucida) oder Embryonen, die wegen einer Krebserkrankung eingefroren wurden.

TESE und Assisted Hatching zahlt die TK laut Leistungsseite seit 1. Januar 2026. Ohne Satzungsleistung tragen gesetzlich Versicherte beides selbst, das Kinderwunschzentrum vitro-med führt sie als Leistungen, die die Kassen nicht übernehmen. Für Inseminationen gibt es keinen TK-Zuschuss.

KasseMehr bei 3 IVF-Versuchen*Was die Kasse zusätzlich zahltBedingungenQuelle
Techniker Krankenkasse (TK) bis 1.500 € 500 € je IVF- oder ICSI-Versuch zusätzlich (bis 3 Versuche), für Insemination nur die gesetzlichen 50 %
Seit 01.01.2026 TESE einmalig 300 € und Assisted Hatching einmalig 200 € (Frau ab 37, bestimmte Befunde). Transfer eingefrorener Eizellen aus genehmigtem Vorversuch zu 50 %, zählt als Versuch.
Ein Ehepartner bei der TK genügt, gedeckelt auf seine Kosten. Erstattung gegen Rechnung, auch über die TK-App. TK-Satzung § 27h
Stand Satzung 17.04.2026
  • Gesetzlich übernehmen alle Kassen 50 Prozent für bis zu drei Versuche IVF oder ICSI (§ 27a SGB V). Die Tabelle zeigt, was einzelne Kassen zusätzlich zahlen, sortiert nach dem Beispielwert.
  • * Beispiel: Kassensätze von rund 3.000 € je IVF-Versuch inklusive Medikamente, Zuschüsse als Höchstwert, wenn beide Partner bei der Kasse versichert sind. Deinen Fall rechnest du mit dem Kostenrechner.
  • Unverheiratete Paare bekommen bei keiner gesetzlichen Kasse einen Zuschuss, auch nicht über Satzungsleistungen (BSG, B 1 A 1/14 R).
  • Satzungsleistungen ändern sich oft zum 1. Januar. Lass dir die Zusage vor Behandlungsbeginn schriftlich geben.
Wer zahlt was bei einem IVF-Versuch?Beispiel mit Kassensätzen von rund 3.000 € inklusive Medikamente
BARMER Kasse 1.500 € du 1.500 €TK Kasse 2.000 € du 1.000 €AOK Baden-Württemberg Kasse 2.250 € du 750 €AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Kasse 3.000 €

zahlt die Kasse zahlt ihr selbst. Gilt für verheiratete Paare mit genehmigtem Behandlungsplan.

Voraussetzungen und Besonderheiten bei der TK

Den Zuschuss gibt es nur, wenn auch die gesetzliche Leistung greift. Laut TK-Leistungsseite heißt das: Ihr seid verheiratet, verwendet nur eure eigenen Ei- und Samenzellen, beide sind mindestens 25, die Frau ist unter 40, der Mann unter 50, und die TK hat den Behandlungsplan vor Beginn genehmigt.

Ein Ehepartner bei der TK genügt. Die Satzung zahlt pro Ehepaar und deckelt auf die Kosten des TK-versicherten Partners. Laut KB-RL trägt die Kasse des Mannes nur Samengewinnung, Samenaufbereitung und sein Labor, die Kasse der Frau die Maßnahmen außerhalb des Körpers. Ist nur der Mann bei der TK, kann der Zuschuss deshalb unter 500 € liegen.

Erstattung per App. Die TK zahlt den Zuschuss gegen Rechnung, eingereicht in der TK-App oder über Meine TK.

Wahltarif prüfen. Im Wahltarif TK-PrämieFlex lässt sich das Leistungspaket 5, zu dem § 27h gehört, mit Selbstbehalt wählen (§ 37 Abs. 4 TK-Satzung). Hast du diesen Tarif, klär vor Behandlungsbeginn, was das für den Zuschuss bedeutet.

Antrag bei der TK Schritt für Schritt

  1. Behandlungsplan: Das Kinderwunschzentrum schreibt ihn mit den voraussichtlichen Kosten je Zyklus. Ein Plan umfasst laut KB-RL höchstens drei Zyklen, bei Inseminationen im Spontanzyklus bis zu acht.
  2. Genehmigung: Reich den Plan vor Behandlungsbeginn bei der TK ein. Ohne Genehmigung gibt es weder die 50 % noch den Zuschuss.
  3. Förderung: Lebst du in einem Förderland, stellst du dort ebenfalls vor Beginn einen Antrag. Die Länder stehen in der Übersicht zur Kostenübernahme.
  4. Rechnung: Nach dem Versuch lädst du die Rechnung über deinen Eigenanteil in der TK-App hoch.

Rechenbeispiel: Eigenanteil bei der TK

Ein Beispiel, keine Zusage: Ein Ehepaar macht eine IVF, die Frau ist bei der TK. Mit genehmigtem Plan wird nach Kassensätzen abgerechnet. Das Kinderwunschzentrum vitro-med nennt für seinen KV-Bezirk 1.172,60 € für die ärztliche Leistung und rund 1.800 € für Medikamente je Zyklus. Andere KV-Bezirke weichen laut vitro-med um bis zu 20 % ab.

1 Versuch 3 Versuche
Kosten nach Kassensatz 2.972,60 € 8.917,80 €
TK, gesetzliche 50 % 1.486,30 € 4.458,90 €
TK-Zuschuss nach § 27h 500,00 € 1.500,00 €
Euer Eigenanteil 986,30 € 2.958,90 €

Ohne Zuschuss lägen 1.486,30 € je Versuch bei euch, das passt zu den 1.200 bis 1.700 €, die das Kinderwunschzentrum Augsburg als IVF-Eigenanteil nennt.

In einem Förderland wirkt der Zuschuss schwächer, weil Bund und Länder Kassen- und Satzungsleistungen zuerst abziehen. Thüringen gibt Ehepaaren bis 50 % des verbleibenden Eigenanteils, höchstens 800 € je IVF-Versuch, wenn die Klinik in Thüringen oder einem Nachbarland liegt. Mit TK-Zuschuss bleiben dann 493,15 €, ohne ihn 743,15 €. Netto bringt der Zuschuss dort 250 € je Versuch.

Im Rechner wählst du die TK aus, er setzt dann 500 € je IVF- oder ICSI-Versuch an. Den Kryotransfer rechnet er nicht ein.

Steuerersparnis schätzen

Häufige Fragen

Zahlt die TK auch bei unverheirateten Paaren?

Nein. Laut Leistungsseite muss das Paar verheiratet sein, § 27h zahlt pro Ehepaar. Das Bundessozialgericht hat 2014 entschieden, dass Kassen Unverheirateten keine Satzungsmehrleistung zahlen dürfen (B 1 A 1/14 R). Bund und Länder fördern in den Förderländern aber auch unverheiratete Paare. Auch für sie sind die Kosten absetzbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen (BFH, III R 47/05), siehe Kinderwunsch steuerlich absetzen.

Gibt die TK für eine Insemination etwas dazu?

Nein, § 27h nennt nur IVF und ICSI. Für eine Insemination übernimmt die TK die gesetzlichen 50 %.

Was zahlt die TK beim Kryotransfer?

Laut Leistungsseite (Stand 28.07.2026) übernimmt die TK 50 % der vertraglichen Kosten, wenn überzählige eingefrorene Eizellen aus einem von ihr genehmigten Vorversuch übertragen werden. Der Transfer ersetzt einen frischen Zyklus und zählt als Versuch. In der Satzung steht das nicht. Das Einfrieren selbst und Social Freezing zahlt die TK nicht, gesetzlich gibt es das nur vor einer keimzellschädigenden Therapie wie einer Chemotherapie (§ 27a Abs. 4 SGB V).

Quellen

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